Rehasport

Wir machen Sie wieder Fit!

Rehasport ist hauptsächlich durch Koronar- und Herzsport bekannt, jedoch gibt es darüber hinaus zahlreiche weitere Rehsportangebote. Gerade in orthopädischen Bereich ist Rehasport eine sinnvolle Ergänzung zu Therapiemaßnahmen wie Krankengymnastik oder Massage. Durch angeleitetes Gruppentraining wird Freude an gesunder Bewegung vermittelt und stabilisierende Muskulatur aufgebaut. Rehasport ist die Grundlage für lebenslangen gesunden Sport. Anerkannter Rehasport wird von der Krankenkasse unterstützt.

  • Rehasport vom Arzt verordnet

    Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt. Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer gesetzl. Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und kommen anschließend mit dieser in unserer Trainingsstätte.

  • In 4 Schritten zum Rehasport

    1. Fragen Sie Ihren Arzt, ob er Ihnen Rehasport verordnet, bitten Sie ihn, das Formular 56 (Rehasportverordnung) auszufüllen
    2. Die ausgefüllte Verordnung über Rehasport bei der Krankenkasse einreichen und Kostenübernahme abwarten.
    3. Terminvereinbarung, wenn Genehmigung der Krankenkasse vorliegt.
    4. Teilnahme am Rehasport